sozialpädagogischen Pflegefamilien
Die sozialpädagogischen Pflegefamilien ermöglichen eine individuelle Gestaltung in folgenden Formen: Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Dauerpflege nach §33 SGB VIII. Die Pflegefamilien werden durch ausgebildetes Fachpersonal begleitet.
westfälische Pflegefamilien
Das System der Westfälischen Pflegefamilien ist ein Verbund von freien Trägern der Jugendhilfe. Einen besonders hohen Stellenwert hat die qualifizierte Beratungs- und Begleitungsarbeit der Westfälischen Pflegefamilien, die jeder Träger mit seinen Beraterinnen und Beratern leistet.
Verwandtschaftspflege
Verwandtschaftspflege nach § 33.1 SGB VIII, auch bekannt als Verwandtenpflege, ist eine Form der Vollzeitpflege, bei der ein Kind oder Jugendlicher bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad untergebracht wird, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Erziehung selbst zu gewährleisten. Diese Art der Pflege kann sowohl zeitlich befristet als auch auf Dauer angelegt sein.