Informationen für Jugendämter

Professionelle Grundhaltung

Fachliche Entscheidungen

Vom Aufnahmeprozess bis hin zur Beendigung einer Maßnahme werden alle wichtigen Schritte auf der Grundlage fachlich begründeter Entscheidungen und unter Berücksichtigung der Partizipation aller Beteiligten getroffen.

Transparenz

Mit Offenheit und Transparenz begegnen die Mitarbeiter/innen der Cabalance gGmbH den Herausforderungen der täglichen Arbeit. Diese Haltung bietet für alle Beteiligten ein hohes Maß an Schutz und Handlungssicherheit.

Individualität

Der Anspruch unserer Arbeit ist, sich flexibel auf dynamische Veränderungsprozesse und die zunehmende Notwendigkeit von Individualität einzustellen. Aspekte wie Qualität, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Offenheit und Transparenz spielen in unserer Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle.

Krisenintervention

Ansprechpartner: Martin Dreiucker
E-Mail Adresse: M.Dreiucker@cabalance.de
Telefon: +49 5741 80 90 598
Fax: +49 5741 80 90 597

Kooperationspartner

Schulen in Rödinghausen und Umgebung

In Rödinghausen und Umgebung gibt es ein breit gefächertes Angebot an Schul- und Ausbildungsformen, so dass wir unsere Kinder und Jugendlichen auf unterschiedliche Weise fördern und auf das Berufsleben vorbereiten können

Kinderschutz Fachkräfte

Die Cabalance gGmbH hält als freier Jugendhilfeträger zertifizierte Kinderschutz Fachkräfte vor.

Christian Heuser 
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: C.Heuser@cabalance.de

Katja Dodt
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: K.Dodt@cabalance.de 

Julia Heppe
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: J.Heppe@cabalance.de

Martin Dreiucker 
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: M.Dreiucker@cabalance.de

Thorsten Kuhlmann
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: T.Kuhlmann@cabalance.de

Elke Adam-Scholz
zert. Kinderschutzfachkraft

E-Mail: E.Adam-Scholz@cabalance.de

§8aSGB VIII Kinderschutzfachkraft

Seit der Einführung des § 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln.

In den Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erbringen, ist sicherzustellen, dass bei der Gefährdung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft) beratend hinzugezogen wird.

Die „Kinderschutzfachkraft“ hilft der zuständigen Fachkraft (z.B. Erzieher/innen) als unparteiische Instanz das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Sie unterstützt die Fachkräfte ausschließlich in Form von Beratung, um gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen. Hierbei kann die „Kinderschutzfachkraft“, bei Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung, folgende Aufgaben übernehmen:

  • Risikoeinschätzung
  • Beratende Begleitung der fallführenden Fachkraft hinsichtlich Wahrnehmung und Bewertung von Risikofaktoren
  • Unterstützung der fallführenden Fachkraft wirksame Wege zu Hilfsangeboten zu entwickeln